Seit 2013 gibt es in Deutschland das Betreuungsgeld: Wer seine Kleinkinder nicht in die Kita schickt, bekommt dafür 150 Euro im Monat. Seite heute ist alles anders. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Das Gesetz zum Betreuungsgeld ist ungültig – alles Ländersache. Und was macht Hessen? Wir haben mit Bettina Wiesmann gesprochen, sie ist Familienpolitische Sprecherin im hessischen Landtag: