“Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden (…), kann er zum Tode verurteilt werden.” Das steht in unserer hessischen Verfassung. Warum das noch keine Partei geändert hat, haben wir Karin Müller, die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im hessischen Landtag, gefragt.