Was haben Hessen und Amerika gemeinsam? Die Todesstrafe!

“Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden (…), kann er zum Tode verurteilt werden.” Das steht in unserer hessischen Verfassung. Warum das noch keine Partei geändert hat, haben wir Karin Müller, die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im hessischen Landtag, gefragt.

Die Todesstrafe wird natürlich auch in Hessen nicht mehr vollstreckt, aber in der hessischen Verfassung steht sie immer noch drin. Das Bundesgesetz regelt zwar eindeutig, dass es in Deutschland keine Todesurteile geben darf, aber warum wurde der Paragraph dann nie aus der hessischen Verfassung gestrichen? Wird sich da etwa ein Hintertürchen aufgehalten? Wir haben uns erkundigt.

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